Es bleibt spannend!
Der Wahlausschuss "Superintendent*innenwahl" hat mit den Bewerbern, die aufgrund der Vorauswahl durch das Landeskirchenamt in die engere Wahl kamen, Anfang Februar Bewerbungsgespräche geführt, sich intensiv beraten und sich darauf geeinigt, den einzelnen Ausschuss-Mitgliedern einige Tage Bedenkzeit zur Entscheidungsfindung zu geben.
In der nächsten Wahlausschuss-Sitzung, die am 12.02.2020 stattfindet, wird dann entschieden, welche beiden Kandidaten es in die Endrunde schaffen werden. Diese Kandidaten werden vertraulich dem Kirchenvorstand von St. Martin mitgeteilt. Dieser hat seinerseits vier Wochen Zeit, sich zu beraten, vertraulich Erkundigungen einzuholen und dem Wahlausschuss gegenüber mögliche Bedenken zu äußern. Nach Ablauf der vierwöchigen Frist erfolgt schließlich die Mitteilung des Wahlaufsatzes an die Kirchenkreissynode (ehemals KKT) und erst damit ist der Wahlaufsatz öffentlich.
Die Kirchenkreissynode wird schließlich zusammentreten und den neuen Superintendenten / die neue Superintendentin ins Amt wählen.
Auch wenn noch keine Namen genannt werden dürfen und das Bewerbungsverfahren noch in vollen Gange ist, dürfen die Termine für die öffentlichen Aufstellungspredigten jedoch bereits kommuniziert werden, damit Sie sich bei Interesse die Daten schon einmal in Ihrem Kalender vormerken können.
Die Aufstellungspredigten finden am 15.03.2020 und am 22.03.2020 jeweils um 15 Uhr in St. Martin Bramsche statt.
Alle sind herzlich eingeladen!