Aufgaben des Kirchenvorstands

Vielleicht haben auch Sie sich schonmal gefragt, was genau so ein Kirchenvorstand macht? Gerne möchten wir Ihnen hier einen kurzen Einblick geben.

Der Kirchenvorstand (KV) ist das von der Gemeinde gewählte Leitungsgremium der Kirche vor Ort; er wird für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Die Mitarbeit im KV bedeutet unter anderem:

  • Gemeinde aktiv mitgestalten
  • Gemeinde weiterentwickeln
  • Verantwortung tragen
  • Gemeinschaft erleben
  • Teamarbeit
  • Visionen leben
  • Prozesse anstoßen
  • Eigene Fähigkeiten einbringen
  • Gottesdienste mitgestalten
  • Mitarbeit in verschiedenen Ausschüssen
  • uvm

Dem KV ist zusammen mit dem Pfarramt die Aufgabe anvertraut, die Verantwortung für die Gemeinde zu übernehmen. Das betrifft sowohl die Finanzen und die Gebäude als auch die inhaltlichen und geistlichen Schwerpunkte. So werden z.B. das Modell des Konfirmandenunterrichts oder Gottesdienstformen ebenso besprochen, wie auch die Gestaltung des Gemeindehauses. Jahrespläne werden erstellt, oder auch eine Friedhofsordnung beraten und beschlossen. Auch als „Arbeitgeber“ trifft der KV Entscheidungen. Bei allem geht es stets um das Wohl der Gemeinde.

Natürlich arbeitet der KV auch eng mit anderen Gremien wie Ausschüssen, Gemeinde-Gruppen  und Mitarbeitenden zusammen. Schließlich geht es um ein gemeinsames Ziel: die Kirche lebendig nach innen und außen zu gestalten. Dazu braucht es neben gutem Willen aller Beteiligten auch eine vertrauensvolle Atmosphäre und Kenntnis über die eigenen Aufgaben. Darum sind uns neben den monatlichen Kirchenvorstandssitzungen auch andere gemeinsame Unternehmungen wichtig. Ganz besonders die jährlich stattfindende Klausurtagung, bei der wir an einem Wochenende mit viel Zeit und gerne auch mal einem Glas Wein über unsere Vorstellungen und Vorhaben reden.